Wartung / Instandhaltung von Wandhydranten nach
DIN 14461/1, 14461/2, DIN 14811, DIN 14818,
DIN EN 671/3
Steigleitung nass und nass/trocken nach DIN 14461
Die Leistungen umfassen:
Prüfintervalle 1 Jahr
Zugangs- und Beschilderungskontrolle.
Fließdruck, Ruhedruck an jedem WH prüfen.
Wasseranlieferung an jedem Schlauchanschlußventil prüfen (3bar/100ltr.)
Tragarme und Halterung zur Wandbefestigung kontrollieren.
Schlauch auf gesamter Länge auf Beschädigung, Verformung, Risse und Verschleiß überprüfen.
Schlauchanschlüsse oder -schellen auf sichere Befestigung überprüfen.
Schlauchabroller (Haspeleinheit wenn vorhanden) auf Dichtigkeit und Gängigkeit prüfen.
Schlauch reinigen, trocknen, und sauber wieder aufrollen.
Verplombung der Anschlußeinrichtung
Anbringung eines Instandhaltungsnachweises und Anfertigung eines Prüfberichts über Reparaturen und Prüfungen.
Steigleitung trocken nach DIN 14461 Teil 2
Prüfung und Kontrolle der Einspeisearmatur, Be- und Entlüftung sowie der Entleerungseinrichtung
Einspeisung von Wasser abdrücken und prüfen der Entlüftung, Spülen der Leitungen sowie
Messung des Fließdrucks an oberster Stelle.
Entleerung der Leitung und Anbringung eines Prüfvermerks.
Prüfung C-Flachschlauch nach DIN 14811
(alt) jetzt DIN EN 14540
Prüfintervalle 5 Jahre bzw. nach Einsatz
Abdrücken (als Wasserdruckprüfung) mit 12 bar (1,2Mpa), waschen, trocknen und talkumieren
Funktion und Dichtigkeit Strahlrohr/Düse prüfen
Prüfung formbeständige Schläuche nach DIN 14818
Prüfintervalle 1 Jahr
Haspel mit Verbindungsschlauch, Schlauch und Strahlrohr mit 16 bar (1,6 Mpa) abdrücken
Prüfung formbeständige Schläuche mit EN 694
Kennzeichnung
Prüfintervalle 5 Jahre
Haspel mit Verbindungsschlauch, Schlauch und Strahlrohr mit 12 bar (1,2 Mpa) abdrücken.
Prüfung / Instandhaltung Feuerlöscher nach DIN 14406-4
In der DIN 14406 sind eine „brandschutztechnische Wartung“ und eine „sicherheitstechnische Wartung“ vorgeschrieben. Diese enthalten unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen, welche im Folgenden erläutert werden:
Brandschutztechnische Wartung:
- Sichtprüfung des Behälters und der Auslöseeinheit
- Prüfen des Standortes bzw. der Wandhalterung
- Prüfen der Beschriftungen und des Schutzanstriches
- Erneuern der Schlauchdichtung oder der Berstscheibe
- Prüfen des Druckschlauchs und der Löschpistole
- Beim Dauerdruckfeuerlöscher: Prüfen des Treibgases (Druck 15 bar)
- Beim Kohlendioxidfeuerlöscher: Prüfen der Löschmittelfüllung (durch wiegen) sowie des Schneerohrs
Sicherheitstechnische Wartung:
- Behälter öffnen (beim Dauerdruckfeuerlöscher Behälter drucklos machen)
- Löschmittel komplett entnehmen
- Behälterinnenseite auf Rost oder Beschädigungen prüfen
- Prüfen des Steigrohrs
- Beim Patronenfeuerlöscher Treibmittelpatrone überprüfen (durch wiegen)
- Löschmittel filtern und wieder in den Behälter einbringen
- Beim Patronenfeuerlöscher Treibmittelpatrone in den Behälter bringen
- Deckeldichtung oder O-Ring erneuern
- Beim Dauerdruckfeuerlöscher Armatur von Pulverresten befreien und Behälter mit Druck (Stickstoff) wieder
beaufschlagen und auf Dichtheit überprüfen
- Behälter schließen
Neben diesen sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen Prüfschritten gibt es noch einige weitere allgemeine Prüfungsinhalte.
Folgendes muss ausserdem kontrolliert werden:
- Sauberkeit und allgemeiner Zustand des Feuerlöschers
- Vollständigkeit, Lesbarkeit und Richtigkeit aller Beschriftungen
- Zustand von Armaturen, Schläuchen und Sicherungen
- Einhaltung von Prüffristen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Druckbehälterverordnung
- Bei Dauerdrucklöscher und Gaslöscher: Behälter und unter Druck stehende Ausrüstungsteile
- äußere und innere Schutzanstriche/Beschichtungen z.B. auf Korrosionserscheinungen
- Kunststoff-Formteile auf Beschädigungen, Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen
- Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen, wie Plomben und Ventile
- Gewicht, Masse oder Volumen des Löschmittels
- Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
- Zustand des Löschmittels hinsichtlich weiterer Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit
- Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters
- Bei Dauerdrucklöschern: Löschmittel Pulver durch öffnen des Löschmittelbehälters beurteilen (ist auch ohne
Öffnung - des Behälters machbar, Löschmittelbehälter muss aber mindestens alle 4 Jahre geöffnet und überprüft
werden)
- Sicherheitseinrichtungen und Überdruckeinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und
Korrosionserscheinungen
- Dichtstellen und Dichtungen
- Kanäle, Leitungen und Schläuche durch die Löschmittel und/oder Treibmittel fließen, hinsichtlich
Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freien Durchgang
- Bei Aufladelöschern: Druck oder Gewicht des Treibgases
Bei Dauerdrucklöschern:
- Dichtigkeit
- In Innenraum Angaben hinterlassen, von wem Behälter geöffnet wurde
- Nach Instandhaltung oder Befüllung: Beschriftung anbringen
- Sofern zugänglich: Feuerlöscher-Halterung auf Beschädigungen und Befestigung
- Wenn erforderlich: Funktionsbereitschaft durch Instandsetzungsmaßnahmen des Feuerlöschers wiederherstellen
- Nach all diesen Prüfschritten und Maßnahmen folgt, wenn nötig, die Instandsetzung des geprüften Feuerlöschers. Konnten Mängel wie Abnutzungserscheinungen, Undichtigkeit oder fehlende Bauteile festgestellt werden, sind diese zu beseitigen und defekte Teile auszutauschen. Bevor hier der Prüfer tätig wird, sollte er sich allerdings erst vom Auftraggeber das Einverständnis holen.
Kennzeichnung des Feuerlöschers :
Grundsätzlich befinden sich auf einem Feuerlöschgerät 5 Schriftfelder. Nach DIN EN 3 sind das:
Schriftfeld 1 beinhaltet: Bezeichnung „Feuerlöscher“, Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen
Schriftfeld 2 beinhaltet: Bedienungsanleitung in Schrift und Bild (Piktogramme), für Feuerlöscher geeignete Brandklassen
Schriftfeld 3 beinhaltet: Warnhinweis für Gebrauch bei elektrischen Anlagen
Schriftfeld 4 beinhaltet: Beschreibung Treibmittel, Löschmittel, Funktionsbereich, Nummer der Anerkennung, Bezeichnung Feuerlöscher-Typ
Schriftfeld 5 beinhaltet: Angaben zum Hersteller
Nach abgeschlossener Prüfung ist zusätzlich ein Instandhaltungsnachweis anzubringen. Der Nachweis wird unter oder neben die Herstellerbeschriftungen geklebt und ist genau definiert. Notwendige Angaben sind:
- Datum der Instandhaltung
- Angaben zur Innenkontrolle des Feuerlöschers
- Angaben zur wiederkehrenden Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Name und Anschrift des Sachkundigen oder der Institution von der die befähigte Person stammt
- Kennnummer des Sachkundigen
Besonders wichtig ist zum Schluss noch die Anbringung der Prüfplakette. Die Plakette bestätigt die erfolgreich durchgeführte Überprüfung des entsprechenden Löschgerätes. Sie gibt ausserdem auch den Termin der letzten Wartung oder, in den meisten Fällen, den nächsten Prüftermin mit Monat und Jahr an. Die Prüfplakette „Feuerlöscher geprüft Nächster Prüftermin“ wird oftmals direkt auf den Instandhaltungsnachweis geklebt. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Standard Grundplakette, auf die dann das Prüfetikett geklebt wird.
Abschließend ist noch erwähnenswert, dass ein Feuerlöscher erst dann als sicherheitstechnisch, brandschutztechnisch und funktionstechnisch einwandfrei gilt, wenn alle Maßnahmen und Prüfungen des Instandhaltungsvorganges sorgfältig durchgeführt wurden.
Wartung Rauch-und Wärmeabzugsanlage RWA / NRA
Die Wartung umfasst die Pflege und Überprüfung aller Komponenten einer RWA, also der Grundgeräte wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen oder Fensterflügel,
der Öffnungsmechanismen und Steuerleitungen sowie der Bedien- und Auslösegeräte. Den genauen Umfang der Arbeiten kann die mit der Wartung beauftragte Firma der jeweiligen Wartungsanleitung des Herstellers bzw. des Errichters entnehmen. Meist sind alle erforderlichen Tätigkeiten und Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der RWA in umfassenden Checklisten zusammengefasst.
Zunächst prüft der Wartungsfachmann die Gesamtanlage auf eventuell zwischenzeitlich vorgenommene Veränderungen – zum Beispiel Verbauungen der Eintritts- bzw. Zuluftöffnungen oder Einziehen neuer Trennwände. Um die Funktionsfähigkeit der kompletten RWA und das reibungslose Ineinandergreifen aller Systemkomponenten zu kontrollieren, betätigt er danach die Gruppenauslösung.Dabei verbrauchte Materialien wie Kohlendioxidpatronen (CO2-Patronen oder -Flaschen) sind später gegen neue Originalteile auszutauschen.
Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatzteilen ist generell darauf zu achten, dass das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken der Anlagenteile (Systemkompatibilität) sichergestellt ist.
Daher dürfen nur Verbrauchs- oder Ersatzteile mit entsprechender Anerkennung (gelistet im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ABP nach DIN 18 232-2
für dieses System) oder Originalteile verwendet werden.
Anschließend wird jedes Gerät der Anlage einer Sichtkontrolle auf eventuelle Beschädigungen und Beeinträchtigung seiner Funktion unterzogen. Besonderes Augenmerk gilt der zuverlässigen Funktion der Öffnungszylinder bzw. der Scharniere, die durch Korrosion, Schmutz oder aggressive Industrieatmosphäre schwergängig oder sogar funktionsunfähig werden können. Die Kolbenstangen der Pneumatikzylinder werden gereinigt und mit Gleitmittel eingesprüht. Dichtungen und Gasdruckfedern sind auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls instand zu setzen. Auch die Dämpfung und Endlagenverriegelung sowie die Befestigung der Windleitführung (Spoiler) werden in die Wartung mit einbezogen.
Bedienstellen für manuelle Be- und Entlüftung müssen mit gewartet werden, sobald diese mit einem Rauchabzug kombiniert sind.
Wartung / Instandhaltung Füll-und Entleerungsstation
Die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) von Löschwasseranlagen „nass/trocken“ ist nach den Vorgaben der DIN14462
unter der Berücksichtigung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen -mindestens einmal jährlich- und nach jeder Benutzung durchzuführen.
Die Inspektionen (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes) der Löschanlage sind in regelmäßigen Abständen durch den Betreiber der Löschanlage durchzuführen.
Die Wartungsarbeiten (Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes in festgelegten Zeiträumen) sind nach Herstellerangaben durchzuführen. Die Instandsetzungsarbeiten (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Löschwasseranlagen) müssen entsprechend den bei der Inspektion und/oder Wartung festgestellten Mängeln nach Erfordernis ausgeführt werden.
Kontrolle des betriebsbereiten Zustandes der Anlage. Bei sichtbaren Mängel ist die Anlage durch einen Sachkundigen wieder Instand
setzen zu lassen.
Instandsetzung von Bestandsanlagen,erhält ihre Anlage sowie die Trinkwasserqualität
Wartung / Instandhaltung Rauchmelder Stand Alone / Funkvernetzt
Funktionsprüfung:
Gegenstand der Inspektion eines Rauchwarnmelders ist nach DIN 14676
mindestens die Kontrolle folgender Punkte:
Ist das Gerät sichtbar beschädigt bzw. funktionsunfähig?
Zeigt das Gerät über akustische oder andere Signale an, dass die Batteriespannung unzureichend ist oder ein anderer Grund für einen bevorstehenden Ausfall vorliegt?
Sind die Raucheintrittsöffnungen frei (keine Abdeckung, Klebeband, Staub oder Flusen)?
Ist das über den Testknopf ausgelöste Alarmsignal deutlich und in der erforderlichen Lautstärke hörbar?
Ist die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände) ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern?
Bei Funk- oder Drahtvernetzten Systemen muss die Weiterleitung des Signals an allen weiteren Geräte sichergestellt werden.
Für den Test sind üblicherweise mindestens zwei Personen erforderlich. Beim Prüfen der Funkübertragung vernetzungsfähiger Rauchwarnmelder sollten alle Türen im Gebäude geschlossen sein, um die ungünstigste Situation herbeizuführen.
Bei Betätigen des Testknopfes an einem vernetzen Gerät, müssen alle anderen Geräte reagieren und den Alarm anzeigen. Angeschlossene Zusatzgeräte (zum Beispiel für Alarmierungseinrichtungen für Hörgeschädigte) müssen die vorgesehene Alarmierung anzeigen.
Die Weiterleitung der Alarmierung sollte durch an Betätigen des Testknopfes an allen Rauchwarnmeldern sowie an zusätzlich an das System angeschlossenen Geräten (zum Beispiel Notwarnknopf) wiederholt werden.
Falls nicht bei jeder Auslösung des Testalarms alle vernetzten Geräte den Alarm anzeigen, muss die Vernetzung überprüft werden. Bei einem funkvernetzten System muss das Funkmodul und dessen Stromversorgung überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden.
Die Rauchwarnmelder müssen mindestens 1 mal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Dazu gehört die Sichtprüfung (ob Rauchkammer frei zugänglich, äußerliche Schäden) und die Alarmprüfung mit der Prüftaste.
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