Die DIN 1988-600, die im Dezember 2010 veröffentlicht wurde, ersetzt den früheren Teil 6. Sie gilt für Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation von der Anschlussstelle bis zur Löschwasserübergabestelle (LWÜ), sowie für Über- und Unterflurhydranten im Anschluss an Trinkwasserinstallationen auf Grundstücken. Die Planung und Ausführung von Löschanlagen ist nur noch eingeschränkt enthalten. Im Gegenzug wurde die DIN 14462
entsprechend ergänzt (Norm-Entwurf 2010-12).
Unterscheidung der Anschlussarten
Innerhalb der DIN 1988-600
wurde nun erstmals die Schnittstelle zwischen Trinkwasserinstallation und Feuerlösch- und Brandschutzanlage als Löschwasserübergabestelle (LWÜ) definiert. Hierbei wird zwischen mittelbarem (freier Auslauf nach DIN EN 1717
Typ „AA“ oder „AB“) und unmittelbarem Anschluss unterschieden. Der unmittelbare Anschluss ist als Sonderfall nur eingeschränkt zulässig.
Dazu zählen die mit folgenden Armaturen ausgeführten Löschwasserübergabestellen:
- Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1
für Anlagen mit Wandhydranten Typ „F“ und „S“ sowie für
Überflurhydranten
- Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-3
für Anlagen mit offenen Düsen
- Direktanschlussstation nach DIN 14464
für Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen
- Schlauchanschlussventil nach DIN 14461-3
für Wandhydrant Typ „S“
- Unter- und Überflurhydrant nach DIN 14384
DIN
bzw. EN 14339
Anlagenarten und ihre Übergabestellen
Die Zuordnungstabelle der DIN 1988-600
weist Anlagenarten, deren Anschlussarten sowie die Anforderungen an die LWÜ aus:
Anlagentyp: Anlagen mit zusätzlicher Einspeisung von Nichttrinkwasser. Übergabestelle: Freier Auslauf Typ „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717.
Anlagentyp: Löschwasseranlagen „nass“ mit Wandhydrant Typ „F“ oder „S“. Übergabestelle: Freier Auslauf Typ „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717.
Anlagentyp: Löschwasseranlage „nass-trocken“ mit Wandhydrant Typ „F“ oder „S“. Übergabestelle: Freier Auslauf Typ „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717
oder eine Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1
(Spitzenvolumenstrom in der Füllphase beachten).
Anmerkung: Laut DIN 14462
muss am entferntesten Hydranten nach 60 Sekunden Löschwasser mit ausreichendem Druck verfügbar sein. Für die Dimensionierung der Löschwasserleitungen gelten die Durchflussmengen und Mindestfließdrücke aus der DIN 14462. Bei einem Wandhydranten Typ „S“ sind das 24 l/min und 0,2 MPa (2 bar). Die Norm geht davon aus, dass mindestens zwei Hydranten gleichzeitig versorgt werden müssen. Analog hierzu gelten für Wandhydranten Typ „F“ 100 l/min und 0,3 MPa (3 bar) sowie eine gleichzeitige Entnahme an drei Hydranten.
Anlagentyp: Trinkwasserinstallationen mit Wandhydrant Typ „S“ nach DIN 14462. Übergabestelle: Schlauchanschlussventil DN 25
mit integrierter Sicherungskombination aus Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer gemäß DIN 14461-3.
Sicherheitstrennstation als Verbindungsglied
In der Praxis sind ein freier Auslauf Typ „AA“ und „AB“ die einzigen uneingeschränkt anwendbaren Varianten für die Übergabestelle zwischen Trinkwasserinstallationen und Feuerlösch- sowie Brandschutzanlagen. In der Regel wird hier der Typ „AB“ Anwendung finden, der in Sicherheitstrennstationen eingesetzt wird.
Die Kombination von Vorlagebehälter und Einzel- oder Doppelpumpenanlage arbeitet vollautomatisch. Der Vorlagenbehälter befindet sich auf der Eingangsseite und verfügt je nach Ausführung über ein Nutzvolumen von 540l bzw. 1080l.
Die Wassernachspeisung erfolgt mittels freiem Auslauf „AB“ und einer motorgesteuerten Absperrklappe. Drei Schwimmerschalter überwachen das Niveau des Wasserstandes im Behälter.
Hiermit wird die Nachspeisung gesteuert sowie Wassermangel und Überlauf gemeldet.
In der leistungsstärksten Ausführung ist auf der Ausgangsseite ein Fördervolumenstrom von bis zu 36m3/h oder Förderhöhen bis zu 143m möglich.
Diese für gewerbliche und industrielle Anwendungen konzipierte Sicherheitstrennstation erfüllt sowohl die Anforderungen der DIN EN 1717
als auch der für Feuerlöscheinrichtungen maßgebenden Normen DIN 1988-600
und DIN 14462
sowie der DIN 13077.
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