Rauchwarnmelder Funkvernetzt

Allein in Deutschland werden jedes Jahr etwa 200.000 Brände gemeldet. Schon jetzt sind Rauchwarnmelder deshalb in vielen Bundesländern verpflichtend für Flure, Schlafzimmer, Wohn- und Kinderzimmer vorgeschrieben. Für optimalen Schutz empfiehlt sich der Einsatz auch in Hobbyräumen, im Hauswirtschaftsraum, auf dem Dachboden und im Heizungskeller.
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Es gibt Rauchwarnmelder, die über Funk oder Kabel miteinander vernetzt werden können. Dann schlagen alle Melder Alarm, wenn ein Gerät Rauch entdeckt. So wird man gewarnt, wenn der Alarmton des Melders ansonsten nicht zu hören wäre – beispielsweise, weil der betroffene Raum in einer anderen Etage liegt. Der richtige Fluchtweg muss jedoch offensichtlich bleiben. 
Die Anbindung an die Gebäudetechnik ermöglicht die Auslösung weiterer Aktionen. So können die Beleuchtung im Fluchtweg eingeschaltet, Jalousien geöffnet oder eine Benachrichtigung per Telefon oder SMS abgesetzt werden. 
Die oben genannte Norm EN 14604 lässt Heimrauchmelder nicht für den Einsatz als Brandmelder an einer BMA zu. Im Gegensatz zu Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehr melden sollen, haben die Heimrauchmelder die vorrangige Aufgabe, Personen in Räumen vor Bränden zu warnen. Wobei besonders schlafende Personen gefährdet sind. Die Heimrauchmelder dienen daher eher dem Personen- als dem Sachschutz. 
Rauchmelder per Gesetz: Für Vermieter und Eigentümer:
Die Regelungen zum Anbringen von Rauchmeldern gelten sowohl in Mietwohnungen als auch in Einfamilienhäusern. Vermieter von Mehrparteienhäusern müssen dafür Sorge tragen, dass alle Wohnungen mit den lebensrettenden Feuermeldern ausgestattet sind. Und auch, wer Hauseigentümer ist und im Einfamilienhaus lebt, muss für den geforderten Mindestschutz sorgen.
Die Landesbauordnung jedes Bundeslandes regelt konkret die Gesetzeslage vor Ort.


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