Füll- und Entleerungsstationen

Einrichtung nach DIN 14463-1

Füll- und Entleerungsstationen (FE-Station) nach DIN 14463-1 mit DVGW-Prüfzeichen sind Löschwasserübergabestationen (LWÜ), die unmittelbar an das Trinkwassernetz angeschlossen werden können. Die Leitungsanlage hinter einer FE-Station ist eine Löschwasserleitung nass/trocken. Das Leitungssystem für Wandhydranten (Selbsthilfe/Feuerwehrnutzung) hinter der Station muss dabei ­gemäß DIN 14462 nach spätestens
60 ­Sekunden geflutet sein.
Bei Wandhydrantenanlagen wird nach Schließen aller Schlauchanschlussventile in den Wandhydranten die Wasserzufuhr wieder geschlossen.
Danach öffnet sich die Entleerung der FE-Station und das Leitungssystem wird automatisch entleert. Die FE-Station schaltet anschließend wieder in den Bereitschaftsmodus zurück.
Die Löschwasserleitung nach der FE-Station muss mit einem Gefälle von 0,5 % zur Station installiert werden, um das Restwasser nach Rücksetzen der Anlage über die FE-Station zu entleeren.
Falls sich Löschwasser in Leitungsabschnitten befindet, das nicht über die FE-Station entleert werden kann, sind zusätzlich automatische Entleerungen (hydraulisch oder elektrisch) vorzusehen.
Da bei Auslösung der Anlage das Wasser in die Löschwasserleitung nass/trocken strömt, wird die vorhandene Luft in Fließrichtung gedrückt. Die Luft muss schnellstmöglich und gleichmäßig durch Be- und Entlüftungsventile nach
DIN 14463-3 aus dem Leitungsnetz entweichen, um die Löschwasserleitung schnellstmöglich mit Wasser zu füllen und ggf. Leitungsschäden zu vermeiden.

Kontrolle des betriebsbereiten Normalzustandes der Anlage.
Sichtkontrolle der kompletten Anlage - alle sicherheitsrelevanten Absperrorgane sind im betriebsbereiten Zustand verplompt bzw. mit Riemen und Schloss gesichert - die Anlage und alle angebauten Anlagenbauteile sind im Automatik-Betrieb - die Betriebsbereitschaft der Feuerlöschanlage ist gegeben - es werden keine Störungen angezeigt - die Anlage und alle angebauten Anlagenbauteile sind auf erkennbare Schäden, Korrosion und Undichtigkeiten zu kontrollieren und gegebenenfalls Instandsetzen zu lassen. 
 
 
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