Druckerhöhungsanlagen für Feuerlösch- und Brandschutzanlagen werden für Löschwasser-Wandhydranten nach
DIN 14462
bemessen. Zur Erklärung, wann die Druckerhöhungsanlagen nach DIN 1988-500
oder nach DIN 14462
bzw. DIN EN 12845
auszulegen sind, nachfolgend zwei Beispiele:
1. Der Spitzenvolumenstrom der Trinkwasserinstallation ist größer als der Löschwasserbedarf. In diesem Fall können die Wandhydranten Typ S und die Trinkwasserinstallation über eine DEA versorgt werden. Die DEA muss für den Spitzenvolumenstrom nach DIN 1988-500
bemessen werden.
2. Der Spitzenvolumenstrom der Trinkwasserinstallation ist größer als der Löschwasserbedarf für die Wandhydranten Typ S im Gebäude. In diesem Fall können die Wandhydranten Typ S und die Trinkwasserinstallation über eine DEA versorgt werden. Außerdem befinden sich Wandhydranten vom Typ F in einer frostgefährdeten Tiefgarage.
Diese müssen über eine Füll- und Entleerungsstation (F+E) angeschlossen und über eine separate DEA versorgt werden. Die DEA muss für den Spitzenvolumenstrom nach DIN 1988-500
bemessen werden. Die DEA für die Wandhydranten in der Tiefgarage ist nach DIN 14462
zu bemessen.
Damit eine Druckerhöhungsanlage die Anforderungen an Komfort, Hygiene, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit erfüllen kann, muss die Anlagengröße hinsichtlich des Hausinstallation-Anlagendrucks und des Förderstroms den spezifischen Anforderungen der zu versorgenden Trinkwasserinstallation angepasst werden. Bei unmittelbar angeschlossenen Druckererhöhungsanlagen und mittelbar angeschlossenen Druckerhöhungsanlagen mit Vorbehältern ohne Ausgleichsfunktion, muss der Förderstrom (QP) dem Spitzenvolumenstrom (QD) entsprechen.
In der Anschlussleitung und in den Verteilungen bis zu einer Druckerhöhungsanlage dürfen die Fließgeschwindigkeiten nicht größer werden als 2m/s. Die Festlegung von maximal zulässigen Fließgeschwindigkeitsänderungen von 0,15 m/s bei Ein- und Ausschalten der Pumpen bzw. 0,5 m/s bei plötzlichen Ausfall aller Pumpen, resultieren aus Festlegungen DIN 1988-5
und wurden in DIN 1988-500
übernommen.
Diese Anforderungen betreffen ausschließlich unmittelbar angeschlossene Druckerhöhungsanlagen mit fester Drehzahl. Unmittelbar angeschlossene Druckerhöhungsanlagen mit mehreren drehzahlgeregelten Pumpen erfüllen grundsätzlich immer die vorstehenden Anforderungen.
Als Redundanz wird die Mehrfachauslegung technischer Geräte zum Schutz vor Ausfallerscheinungen bezeichnet. Der in der Praxis häufig übliche Einsatz einer Pumpe mit Reservepumpe erfüllt den Umstand einer Geräteredundanz nicht zwangsläufig.
Fallen zum Beispiel ein Drucksensor oder die Steuereinheit aus, ist eine ungehinderte Wasserversorgung trotz einer Mehrpumpenanlage nicht mehr gegeben. Zur Erhöhung der Betriebssicherung kann es ggf. sinnvoll sein, auch die Mess-, Steuer- und/oder Regelungsglieder redundant auszulegen.
Grundsätzlich sollte der Betreiber darauf hingewiesen werden, dass er keine Selbsthilfearbeiten an Druckerhöhungsanlagen durchführen und sich nur auf die Inspektionsarbeiten beschränken darf, die in der Betriebs- und Wartungsanleitung aufgeführt sind.
Wesentliche Veränderungen oder Eingriffe, die die Sicherheit der Anlage oder die Gesundheit der Nutzer gefährden, sind hierbei angesprochen. Solche Arbeiten sind durch das Fachhandwerk (Installateure) oder durch die Kundendienste der Hersteller durchzuführen.
Den Betreibern sollte dringend empfohlen werden, mit einem Fachbetrieb oder dem Wartungsdienst des Herstellers einen Wartungsvertrag abzuschließen. Damit wird nicht nur die ordnungsgemäße Wartung garantiert, sondern auch sichergestellt, dass im Störungsfall umgehend Fachpersonal mit den entsprechenden Gerätschaften in kürzester Zeit zur Verfügung steht.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema:
Druckerhöhungsanlagen (DEA)
Beratung-Planung
Wartung-und Instandhaltung nach DIN 14462
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf ….